• 5. 2. 2024.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

  

Reisebüro Istraline – Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

1. Vertragsgegenstand
Gegenstand dieses Vertrages beinhaltet die Regelung der gegenseitigen Beziehung zwischen ISTRA LINE VILLAS d.o.o., Partizanska 4/1 , HR-52440 Poreč Kroatien MwSt. Nummer: HR84929435807, ID-CODE: HR-AB- 52-040078004, Tel. +385 52 427 065 , Email info@istraline.com (im weiteren Text ISTRALINE), zur Rechnung des vertraglichen Vermieters zum einen, sowie dem Mieter (im weiteren Text als MIETER bezeichnet) zum anderen, anlässlich der Reservierung von Unterkünften, ausgehend vom Angebot der Webseite www.istraline.com .


2. Reservierung und Vertragsabschluss
Der Vertrag zwischen dem MIETERN und ISTRALINE tritt mit verbindlicher Reservierung in mündlicher, schriftlicher und elektronischer Form umgehend in Kraft. Von diesem Moment an werden die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien von den vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelt und sowohl auf den MIETERN, wie auch auf ISTRALINE angewandt. Die Buchungsbestätigung wird dem MIETERN umgehend in elektronischer Form zugestellt. Im Fall, dass sich die Buchungsbestätigung von der gewünschten Reservierung unterscheidet, bestätigt der MIETER mit Einzahlung der erhaltenen Reservierung seine Zustimmung der aufgeführten Bedingungen. ISTRALINE kann unverbindlich jeden zusätzlichen Anspruch bzw. Wunsch annehmen, doch dieser verpflichtet ISTRALINE von Rechts wegen nicht, so dass solche Wünsche oder Ansprüche lediglich erfüllt werden, sofern ISTRALINE für diese eine schriftliche Bestätigung ausgestellt hat. Im Fall, dass die Einzahlung des Arrangements nicht gemäß den Bestimmungen aus Artikel 3.2 ausgeführt werden, kann ISTRALINE dem MIETERN gegenüber die Reservierung unverbindlich stornieren.

3. Preise und Zahlungsbedingungen
3.1 Mietpreise
Die Preise veröffentlicht auf der Internetseite www.istraline.com sind in EURO angegeben und beziehen sich auf die Preise pro Tag und Wohneinheit, gemäß der Preise pro Saison. Die veröffentlichten Preise gelten ab dem Moment der Aktualisierung auf der Internetseite. Gemäß dem Artikel 3.5 über Preisänderungen, wird jener Preis berechnet, der zum Zeitpunkt der Reservierung gilt. Falls sich im Objekt mehrere gleiche Unterkünfte mit derselben Beschreibung und Preisen befinden, wird die Gesamtzahl der Unterkünfte dieses Typs aufgeführt, allerdings nur eine Unterkunft dieses Typs beschrieben. Sonderangebote beziehen sich nicht auf alle Unterkünfte desselben Typs. Eventuelle MIETERnwünsche (z.B. zusätzliche Reinigung, Telefonkosten, Fahrradvermietung usw.) sind nicht im Preis inbegriffen und müssen vor Ort der Person, die für die Schlüssel des Objektes zuständig ist oder dem örtlichen Agenten bezahlt werden. Die Mindestübernachtungsdauer in den Monaten Juni, Juli und August beträgt 7 Übernachtungen, in den restlichen Monaten 4 oder nach Absprache. Bei Übernachtungen, die kürzer als die aufgeführte Mindestdauer sind, wird eine Mietpreiserhöhung über 30% berechnet. Der Ankunfts-/Abfahrtstag ist Samstag, sofern es bei dem einzelnen Objekt nicht anders angegeben wurde. Die Mietpreise beinhalten (falls die Beschreibung es nicht anders vorgibt): den üblichen Stromverbrauch, Heizung im Winter bzw. Klimaanlage im Sommer, Wasserverbrauch, Gasverbrauch (falls verfügbar), Abschlussreinigung, Bettwäsche, Handtücher und Kurtaxe.
3.2 Zahlungsabwicklung
Unabhängig davon ob die Reservierung vom MIETERN direkt oder durch einen Partnerreiseveranstalter getätigt wurde, ist der MIETER/der Reiseveranstalter nach Erhalt der Reisebestätigung verpflichtet innerhalb 5 Tage eine Anzahlung von 30% zu leisten (minimum EUR 100,00 ), womit die Reservierung endgültig bestätigt wird. Der Restbetrag ist spätestens 30 Tage vor der Ankunft und vor Nutzungsbeginn der reservierten Leistung zu zahlen, oder laut Zahlungsfrist in Buchungbestatigung . Bei Reservierungen für einen Zeitraum innerhalb der 30 tägigen Zahlungsfrist vor Antritt der Nutzung der Leistungen, ist 100% der Gesamtpreis für die Reservierung innerhalb von 24 Stunden zahlbar. Die Zahlung der reservierten Leistung muss schriftlich (per Email) durch einen Zahlungsbeleg bestätigt werden. ISTRALINE behält sich vor, vom MIETERN zur Sicherheit eine gültige Kreditkartennummer einzufordern. Im Falle einer nicht eingehaltenen Zahlungsfrist, wird die Reservierung storniert.
3.3 Reservierungsabsage
Falls der MIETER die Reservierung storniert oder absagt, werden ihm folgende Stornogebühren berechnet:
Für Ferienwohnungen:
Bei Kündigungen bis 42 Tagen vor der Ankunft: volle Rückerstattung.
Bei Kündigungen ab 41 Tagen bis 1 Tag vor der Ankunft: werden 30% des Gesamtbetrags der Reservierung berechnet.
Für Ferienhäuser und Villen:
Bei Kündigungen bis 42 Tagen vor der Ankunft:volle Rückerstattung.
Bei Kündigungen ab 41 Tagen bis 28 Tagen vor der Ankunft: werden 30% des Gesamtbetrags der Reservierung berechnet.
Bei Kündigungen ab 27 Tagen bis 8 Tagen vor der Ankunft: werden 70% des Gesamtbetrags der Reservierung berechnet.
Bei Kündigungen ab 7 Tagen bis 1 Tag vor Ankunft: werden 80% des Gesamtbetrags der Reservierung berechnet.
Bei Kündigungen am Anreisetag oder NO SHOW: werden 100% des Gesamtbetrags der Reservierung berechnet.

Als Kündigungsdatum wird das Datum betrachtet, an dem die Nachricht über die Kündigung eintrifft. (bei Sonn- oder Feiertagen gilt der folgende Werktag). Bei Nichtankunft oder einer unangekündigten Verspätung, behält ISTRALINE den Gesamtbetrag der Reservierung.
Im Fall der Rückerstattung der Anzahlung, werden 50,-Eur Bearbeitungsgebühr berrechnet.
3.4 Buchungsänderung
Auf Anforderung des MIETERN sind Buchungsänderungen im Sinne von Änderungen des Termins, des Objektes, des Unterkunft Typs oder der Namen der Personen möglich. Jede Änderung, die innerhalb von 30 Tagen vor Nutzungsbeginn der Reservierung getätigt wird, wird unter Anwendung des Artikel 3.3, im Fall eines Wechsels des Objekts der Unterkunft, 30,-€ berechnet.
3.5 Preisänderungen
Bei der Auswahl unserer Objekte wird großer Wert auf die Beschreibung der Leistungen und der Berechnung der Preise gelegt. Nichtsdestotrotz können wir eventuelle Leistungs- und Preisänderungen nicht ausschließen. Im Fall einer solchen Änderung wird der Gast zum Zeitpunkt der erfolgten Reservierung oder spätestens zum Zeitpunkt der Reservierungsbestätigung darüber benachrichtigt. Die Angaben auf der Reservierungsbestätigung sind endgültig.
Es besteht eine geringe Wahrscheinlichkeit, dass nach der Reservierungsbestätigung weitere Änderungen eintreten, allerdings kann auch dies nicht vollständig ausgeschlossen werden. Falls trotz allem bedeutende Änderungen eintreten, hat der MIETER das Recht, innerhalb von 7 Tagen nach Erhalten einer Benachrichtigung und ohne zusätzliche Gebühren von der vertraglichen Reservierung zurückzutreten. Bereits erfolgte Zahlungen werden erstattet.
ISTRALINE behält sich das Recht vor, auch nach Vertragsabschluss bis 22 Tage vor der Abreise die Preise zu korrigieren, die durch Erhöhung von Gebühren und Steuern auf bestimmte Dienstleistungen erfolgen oder bei größeren Wechselkursänderungen. Der MIETER hat das Recht im Fall einer Preiserhöhung von mehr als 10% von der vertraglichen Reservierung, unter denselben Bedingungen wie im vorherigen Absatz, zurückzutreten.

4. Die Wohneinheiten unseres Angebots
Im Angebot der Unterkunftskapazitäten von ISTRALINE befinden sich Objekte, die Eigentum von unseren Vertragspartnern sind – Privatvermietern und Mehrwertsteuerverpflichteten Vermietern für deren Konto ISTRALINE deren Kapazitäten auf dem Tourismusmarkt platziert.
4.1 Maximale Personenanzahl
In unseren angebotenen Unterkünften darf nur die maximale Personenanzahl untergebracht werden, die in der Beschreibung der Reservierung angegeben ist. Das gleiche gilt auch für Kinder, unabhängig von deren Alter, wobei eine Ausnahme besteht: falls es sich um ein Objekt handelt, dass in seiner Beschreibung ausdrücklich das Mitbringen eines weiteren Kindes bis maximal 2 Jahre ohne Zuzahlung erlaubt. Die MIETERN werden gebeten, bei der Unterkunftsreservierung diese Tatsachen anzugeben. Zugleich ist es verboten, auf dem Objektzugehörendem Grundstück Zelte oder Campingwagen aufzustellen. Falls die erlaubte maximale Personenanzahl überschritten wird, bzw. Zelte oder Campingwagen auf dem Grundstück aufgestellt werden, kann der Besitzer für die überzähligen Personen eine von ihm benannte zusätzliche Gebühr verlangen, bzw. diese von seinem Grundstück entfernen, bzw. veranlassen, dass die Zelte oder Campingwagen entfernt werden. Im Fall, dass sich der MIETER nicht an diese Abmachung hält, werden alle vom Grundstück ohne Kostenerstattung entfernt.
4.2 Objektgröße
Unsere Mitarbeiter haben jedes Objekt unseres Angebots persönlich besucht. Bei den aufgeführten Größen handelt es sich immer um die Außenmaße, so dass die Möglichkeit besteht, dass die Innenfläche um 15% kleiner als die aufgeführte ist.
4.3 Haustiere, Insekten und Allergien
Trotz gründlicher Reinigungen und Wartung unserer Objekte, kann es hin und wieder vorkommen, dass sich Insekten in den Häusern einschleichen, bzw. Mäuse durch ihren natürlichen Lebensraum, in dem sich die Objekte befinden, hineinschleichen. ISTRALINE kann für das angegebene nicht zur Verantwortung gezogen werden. Obwohl Haustiere nicht in allen Objekten erlaubt sind, heißt das nicht, dass Haustiere niemals in dem reservierten Objekt gewesen sind. ISTRALINE übernimmt keine Verantwortung für allergische Reaktionen seiner MIETERN in den einzelnen Objekten.
4.4 Lärm
Bei der Auswahl unserer Objekte achten wir stets darauf, dass es sich um Objekte handelt, die sich in einer guten, sicheren und ruhigen Umgebung befinden. Trotzdem können wir leider nicht garantieren, dass es während des Aufenthaltes unserer Gäste keinen Lärm geben wird, da wir nicht auf eventuelle Lärmquellen wie Verkehr oder Baustellen einwirken können. Weder der Vermieter noch ISTRALINE kann für eventuellen Lärm, der aus umliegenden Objekten dringt zur Verantwortung gezogen werden.
4.5 Swimmingpool
Falls das Objekt über einen Swimmingpool verfügt, muss der aus Sicherheitsgründen alle Ratschläge des Objektbesitzers oder von ISTRALINE befolgen. Bei Pools beachten Sie bitte die von der Verwaltung angegebenen Öffnungszeiten und gegebenenfalls speziell formulierte Baderegeln. Diese können beispielsweise Vorschriften/Verbote beinhalten zum Tragen von Badeshorts in den Pools, das Mitbringen von Bällen, Luftmatratzen und dergleichen in die Pools oder eine Badekappenpflicht. Die Benützung des Schwimmbades ist nur für die auf dem Formular angegebenen Personen reserviert. Wir bitten Sie, ein korrektes Benehmen beizubehalten, die Benützungsregeln des Besitzers zu beachten und sich die Sicherheitsregeln anzueignen. Der Gebrauch der Pools erfolgt auf eigene Gefahr. Kindern ist der Aufenthalt in der Nähe des Pools nur in Gegenwart von Erwachsenen erlaubt.
4.6 Jugendgruppen (bis 25,99 Jahren)
Falls vor Ort festgestellt wird, dass es im Objekt wo es nicht erlaubt ist (auf der Homepage aufgeführt) eine Jugendgruppe/Gruppe junger Erwachsenen angereist ist, werden die Jugendgruppen Bedingungen angewendet.

Die Kaution wird erhöht verrechnet, 150 € pro Person – zahlbar vor Ort, ausschließlich in Bar.
Die Gäste müssen sich angemessen der Hausordnung verhalten, jedes Objekt verfügt über eine Hausordnung, wenn nicht kann diese auf Anfrage geliefert werden, besonders die Regeln für den Verbot von lauten Partys und Musik während des Aufenthaltes ist zu beachten. Falls die Regeln nicht einbehalten werden wird der Hausbesitzer erst die Gruppe warnen. Der Hausbesitzer hat das Recht die Gäste aus dem Haus zu entfernen falls diese auch nach der Warnung sich nicht ordnungsgemäß verhalten und verweigern die Kaution und das bezahlte Geld für die Unterkunft zurück zu geben.  

5. Ausstattung der Wohneinheiten
In vielen Objekten unseres Angebots stehen unseren Gästen diverse Apparate wie Waschmaschinen, Geschirrspülmaschinen, Kühlschränke, Mikrowellen, DVD-Spieler, Fernseher, Satellitenschüsseln, Telefone, Internetanschlüsse, Schwimmbäder zur Verfügung. Diese Geräte können die Gäste nach Belieben nutzen. Allerdings trägt ISTRALINE keine Verantwortung, sollte sich ein solches Gerät während des Aufenthalts wider Erwarten beschädigen oder aufhören zu funktionieren. Dasselbe gilt für die Sanitäranlagen und Installationen.

6. Ankunfts- und Abfahrtszeiten; Aufenthaltsverlängerung oder -verkürzung
Nachdem der Reservierungsgesamtbetrag beglichen wird, werden dem MIETERN die Reiseunterlagen zugestellt die bestätigen, dass er rechtskräftiger Objektnutzer ist. Die Reiseunterlagen umfassen eine Bestätigung und genaue Angaben zur Schlüsselübergabe des Objekts, wobei der MIETER verpflichtet ist, den Zahlungsbeleg – Voucher – vorzuzeigen. Der MIETER wird gebeten die Kontaktnummern zu beachten, damit es ihm möglich ist mit dem Objektbesitzer oder ISTRALINE Kontakt aufzunehmen. Bei der Ankunft ist der MIETER verpflichtet seine persönlichen Reisedokumente der Person zu übergeben, die ihm daraufhin die Schlüssel zum Haus/Appartement übergibt, die Aufenthaltsanmeldung ausfüllt und ihm die persönlichen Dokumente umgehend zurückgibt. Die vorgesehene Ankunfts-/Abfahrtszeit ist in den Reiseunterlagen angegeben. Die Ankunftszeit ist unerlässlich zwischen 15.00 und 20.00 Uhr, während die Abfahrtszeit in der Regel bis 10.00 Uhr ist. Falls es dem MIETERN nicht möglich ist bis 20.00 Uhr einzutreffen, wird er gebeten ISTRALINE oder die für die Schlüssel zuständige Person zu informieren, damit eine mögliche Schlüsselübergabe vereinbart werden kann. Falls der MIETER seinen Aufenthalt verlängern möchte, wird er gebeten sich rechtzeitig an ISTRALINE zu wenden. Gerne wird er ihm die Reservierung verlängern, falls der Termin frei ist.

7. Sicherstellung einer Ersatzunterkunft und Reservierungskündigung seitens ISTRALINE
In Ausnahmefällen durch unvorhersehbare Umstände, kann ISTRALINE seinen Gästen eine entsprechende Ersatzunterkunft gleichen Wertes und Qualität beschaffen. ISTRALINE ist befugt, die Reservierung vor oder während der Unterkunftsnutzung zu kündigen, falls es zu unvorhersehbaren und unumgänglichen Zwischenfällen kommt, die den Gebrauch der Unterkunft verhindern, den Gast oder das Objekt gefährden oder vielmehr die Qualität der gebotenen Dienstleistungen dermaßen mindern, dass sie dem MIETERN nicht zugemutet werden können. In diesem Fall wird dem MIETERN die bereits geleistete Anzahlung erstattet, abzüglich der bereits geleisteten Dienstleistungen. In keinem der erwähnten Fälle ist ISTRALINE verpflichtet, dem MIETERN eine Entschädigung zu zahlen.

8. Weitere Verpflichtungen des MIETERN
Während seines Aufenthalts ist der MIETER verpflichtet, das Eigentum und die Ausstattung des Besitzers angemessen zu behandeln. Zudem muss er sein Verhalten den Nachbarn, weiteren Gästen und Gastgebern anpassen, um diese nicht zu stören. Falls der MIETER nach bereits erfolgter Ermahnung sein Verhalten nicht der Hausordnung anpasst, verliert er jegliches Recht auf die reservierte Unterkunft und muss diese ohne Ersatzanspruch verlassen. Eventuelle von den MIETERN bemerkte oder hervorgerufene Schäden, müssen umgehend der für die Schlüssel zuständigen Person/dem Mitarbeiter von ISTRALINE gemeldet werden. Auf diese Art werden Beschädigungen und Mängel umgehend beseitigt, ohne die Aufenthaltsqualität zu mindern. Der MIETER ist verantwortlich für jeden Verlust oder Schaden, sofern er nicht das Gegenteil beweisen kann. Dasselbe gilt auch für die Unterkunftseinheit, sofern diese wegen Beschädigung, Verschmutzung oder Entwendung von Ausstattungsgegenständen nicht an den nächsten MIETERN zur Nutzung weitergegeben werden kann. Verluste oder Schäden werden vom Besitzer dem MIETERN vor Ort in Rechnung gestellt.
8.1 KAUTION
Bei Übernahme des Schlüssels ist eine Kaution zu hinterlegen. Die Höhe der Kaution sowie die Zahlungsweise (in bar) entnehmen Sie den Reiseunterlagen. Wird die Kaution nicht erbracht, kann die Übergabe der Unterkunft verweigert werden. Die Kaution gilt als Sicherheitsleistung und wird bei ordnungsgemäßer Rückgabe des Mietobjekts in bar zurückerstattet.

9. Beschwerden, Entschädigungen
Von jedem MIETERN wird verlangt, die Unterkunft und das Inventar gewissenhaft zu handhaben. Bei seiner Abreise muss die Unterkunft in demselben Zustand wie bei der Übernahme übergeben werden. Falls der Zustand der Unterkunft nicht mit der Reservierung übereinstimmt, muss der MIETER dieses umgehend der für den Schlüssel verantwortlichen Person melden. Falls bemerkte Unregelmäßigkeiten nicht umgehend gemeldet werden, wird die übernommene Unterkunft als ordnungsgemäß befunden. Falls im Laufe des Aufenthalts Unregelmäßigkeiten entstehen, wird der MIETER zu gleichem Verhalten aufgefordert. Falls der Besitzer oder die für die Schlüssel verantwortliche Person nicht in der Lage sind die Mängel in angemessener Zeit zu beheben, wird der MIETER aufgefordert, dieses dem Mitarbeiter von ISTRALINE mitzuteilen. Falls der MIETER eigenständig die Unterkunft verlässt oder eine neue Unterkunft bezieht ohne ISTRALINE die Möglichkeit zu geben den Schaden in angemessener Zeit zu beheben oder eine Ersatzunterkunft zu besorgen, verliert der MIETER jeglichen Anspruch auf Entschädigung unabhängig davon ob die Gründe seiner Abreise begründet sind oder nicht. Die für die Schlüssel zuständigen Personen und der Reiseagent sind nicht ermächtigt, Entschädigungen zu gewähren. Diese müssen ISTRALINE vorgelegt werden oder dem Reiseagenten schriftlich auf e-mail:info@istraline.com innerhalb von zwei Wochen ab Beendigung der Unterkunftsnutzung, unter Vorlage von Beweisen (Fotos, Bestätigungen seitens der für die Schlüssel verantwortlichen Person/des örtlichen Agenten, Zeugenaussagen...). Reklamationen, die nach Ablauf der 2-wöchigen Frist eingereicht werden, werden nicht mehr in Betracht genommen. Wir betonen, dass es im Interesse jedes MIETERN ist in guter Absicht zu handeln und schon während seines Aufenthalts seine Beschwerden vorzulegen um diese zu klären und diese schriftlich dem Besitzer zuzustellen, sowie eine schriftliche Bestätigung einzufordern. Falls er gemäß dem oben genannten nicht handelt, verliert er jegliches Anrecht auf Entschädigung. ISTRALINE ist verpflichtet eine schriftliche Lösung auf die Beschwerden innerhalb von 21 Tagen nach Erhalt der Beschwerde, in gleicher Form wie die erhaltene Beschwerde (Email, Post oder persönliche Zustellung, auf welche per Einschreiben geantwortet wird) zustellen. Falls nötig, kann ISTRALINE den Lösungstermin um weitere 14 Tage verschieben um Informationen zu sammeln oder um die Beschwerden zu überprüfen, worüber der Beschwerdeeinreicher schriftlich informiert werden muss. ISTRALINE zieht nur jene Beschwerden in Betracht, für die der MIETER Beweise hat, dass er sie vor Ort dem Dienstleistungsgeber zugesandt hat und diese nicht vor Ort behoben werden konnten. Bis ISTRALINE keine Lösung erbringt, sieht der MIETER davon ab weitere Personen zur Vermittlung heranzuführen und rechtliche Institutionen oder Medien einzuschalten.

10. ISTRALINE's Pflichten
ISTRALINE verpflichtet sich, in seinem bzw. im Namen der für den Schlüssel verantwortlichen Person oder dem örtlichen Agenten, dem MIETERN für den reservierten Zeitraum eine ordentliche und saubere Unterkunftseinheit, gemäß der Beschreibung, zur Verfügung zu stellen. Falls die Unterkunftseinheit nicht der Beschreibung entspricht, wird ISTRALINE alles unternehmen, um die bemerkten Mängel zu beheben oder dem MIETERN eine gleichwertige Ersatzunterkunft zur Verfügung zu stellen. Sollte dies nicht möglich sein, in absehbarer Zeit nicht behoben werden oder falls der MIETER die Alternativunterkunft ablehnt, wird ISTRALINE ihm jede Art verminderten Komforts erstatten, insofern es unumstritten feststeht, dass ISTRALINE hierfür verantwortlich ist. Falls der MIETER durch Nachlässigkeit seitens ISTRALINE einen Verlust oder Schaden erleidet und es dadurch zu einer Vertragsverletzung kommt, wird ISTRALINE die Verantwortung für den entstandenen Schaden übernehmen. Die gesetzliche Verantwortung von ISTRALINE ist auf die Höhe des Gesamtpreises der Unterkunft beschränkt (wobei die Forderungen aller beteiligten Personen zusammen ausgezahlt werden) und umfasst nicht persönliche Schäden oder Verluste, z. B. materielle oder finanzielle Verluste.
ISTRALINE wird nicht zur Verantwortung gezogen für den Fall, dass Verluste oder Schäden folgenden Ursachen zugeschrieben werden:
- Handlungsweisen oder Unterlassungen seitens des MIETERN oder seiner Begleitung;
- Unvorhergesehene oder unumgängliche Unterlassungen einer dritten Person, die in den Dienstleistungen, die auf der Reservierung aufgeführt sind, nicht inbegriffen ist;
- Höhere Gewalt oder Ereignisse, die ISTRALINE, der Reiseagent oder die für die Schlüssel zuständige Person trotz aller angemessenen Vorkehrungen nicht vorhersehen oder vermeiden kann;
- Benutzung des Schwimmbads, Kinderspielplätze, Sportanlagen (z. B. Tennis- oder Fußballplätze, Fitnesscenter usw.). Die Benutzung der erwähnten Anlagen erfolgt auf eigene Gefahr;
- Schäden und Verluste infolge von Einbrüchen.
Die oben genannten Bedingungen beziehen sich zugleich auf außervertragliche Verpflichtungen. ISTRALINE schließt hiermit deutlich die Verantwortung für Vorgehensweisen seitens des Hilfspersonals aus.

11. Reisedokumente
Angesichts der Reise nach Kroatien muss der MIETER für sich selbst, sowie für alle Unterkunftsnutzer über gültige Reisedokumente verfügen (abhängig vom Herkunftsland des MIETERN, einen Personalausweis oder Reisepass). Außerdem muss jeder MIETER überprüfen, ob für seine Einreise in die Republik Kroatien oder dazwischenliegende Transitländer ein Visum notwendig ist, dieses rechtzeitig zu beantragen, sowie die Zoll- und Devisenbestimmungen Kroatiens und der Transitländer zu beachten.

12. Datenschutz
Der MIETER stellt seine persönlichen Daten (Vorname, Nachname, Adresse, Telefonnummer und E-Mailadresse) freiwillig zur Verfügung. Die persönlichen Daten der MIETER sind im Rahmen des Prozesses der Realisierung, der angeforderten Dienstleistung, z.B. Erhalt des Angebots, der Buchungsbestätigung, der Zahlungsbestätigung und das Versenden der Reiseunterlagen, erforderlich. Diese Daten werden auch weiterhin für die Kommunikation genutzt.
ISTRALINE verpflichtet sich, die persönlichen Daten der MIETER nicht aus dem Staat hinauszutragen oder an dritte Personen weiterzugeben, außer den Partnern zum Zweck der Realisation der angeforderten Dienstleistung (den Gastgebern).
Die persönlichen Daten der MIETER werden in der Datenbank bewahrt, im Einklang mit dem Beschluss des Vorstands von ISTRALINE über die Art und Weise des Sammelns, der Bearbeitung und der Bewahrung von persönlichen Daten.
ISTRALINE behält das Recht die persönlichen Daten der MIETER zu Marketingzwecken (z.B. Versenden von verschiedenen Infos, spezieller Angebote und/oder Newsletter) benutzten zu können. Jeder MIETER kann sich mit dem Versenden einer E-Mail an info@istraline.com von dieser Liste abmelden.
Die Beschwerde/Abmeldung von der Liste zu Marketingzwecken wird keinen Einfluss auf die Realisation der Buchung oder angefragten Dienstleistungen haben.

13. Gerichtsstand
Die Parteien sind verpflichtet, eventuelle Uneinigkeiten einvernehmlich zu regeln. Sollte dies nicht möglich sein, ist das Gericht in Pazin unter Beachtung kroatischer Rechtsprechung im Falle eines Prozesses zuständig.